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Ersatzteile selber mitbringen – was die Werkstatt rät

Es werden KEINE mitgebrachten Teile wie Bremsen und Fahrwerksteile eingebaut. Einige Teile können wir unter Verzicht auf Haftung einbauen (z.B. Karosserieteile sowie nicht sicherheitsrelevante Teile). Es bedarf immer der Nachfrage, welche mitgebrachten Teile von unserer Werkstatt genehmigt werden.

Ersatzteile selber mitbringen sorgt für höhere Kosten.

Der Stundenverrechnungssatz, mit dem wir ihre Reparaturen kalkulieren, obliegt einer ausgewogenen Mischkalkulation: Neben dem Erlös aus dem Arbeitslohn finanzieren wir uns, über in der Werkstatt gekaufte Ersatzteile. So wird ein Teil des Deckungsbeitrages erwirtschaftet und es wird verhindert, dass zeitlich intensive Reparaturaufträge die Kosten in die Höhe schnellen lassen.

 

Ersatzteile selber mitbringen bedeutet, wir müssen der Reparatur einen höheren Stundenverrechnungssatz zu Grunde legen. Nur so können unsere Mitarbeiter angemessen bezahlt und der technisch neueste Stand gewährleistet werden. Abgesehen davon liegt das Risiko dann ganz beim Kunden, da die Werkstatt beim Ersatzteile selber mitbringen ja keinerlei Haftung für Mängel übernehmen kann.

Was ist, wenn das mitgebrachte Teil doch nicht passt und der Wagen bereits eine Hebebühne besetzt und das Teil dann nachbestellt werden muss, dann wird die Reparatur teurer als geplant.

Rechtliche Grundlagen

Zu einer anstehenden Autoreparatur Ersatzteile selber mitbringen gestaltet sich aus rechtlicher Sicht als heikel: Eingriffe in moderne Fahrzeuge erfordern ein Zusammenspiel von hochwertigen Ersatzteilen und guter Fachkompetenz bei deren Einbau.

Vor allem setzt die AutoGarageWedel daher auf die Verwendung von Ersatzteilen aus der Hand der Erstausrüster, also der Unternehmen, die die Teile für Neuwagenmontagen liefern. Oder aber wir als Werkstatt erhalten sogenannte „qualitativ gleichwertige Ersatzteile“ bekannter Hersteller von einem Teilegroßhändler, zu dem seit Jahren ein Vertrauensverhältnis besteht.

Wenn dagegen Kunden Ersatzteile selber mitbringen, wissen wir als Werkstatt nichts über Herkunft oder Qualität dergleichen – hinzu kommt die Gefahr, an gefälschte Billigprodukte, z.B. aus dem Internet, geraten zu sein.

Theoretisch kann die Werkstatt das mitgebrachte Ersatzteil zwar einbauen,  übernimmt aber nur allein für die Montagetätigkeiten die Gewährleistung. Eine Sachmangelhaftung für das Ersatzteil muss der Monteur dabei ausschließen. Erweist sich das mitgebrachte Teil im Nachhinein als fehlerhaft, so haftet allein der Kunde dafür. Wir übernehmen keine Gewährleistung auf das mitgebrachte Ersatzteil, lediglich auf den fachgerechten Einbau.

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